Eingruppierung 1.6 Küster/innen
1
Fallgruppe |
Tätigkeitsmerkmal |
Anmerkung
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Eingruppierung |
1 |
Küster/innen/innen |
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3 |
2 |
Küster/innen mit schwierigem oder umfangreichem Arbeitsbereich |
3
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5 |
3 |
Küster/innen, die sich durch besondere Schwierigkeit ihres Arbeitsbereiches aus der Fallgruppe 2 herausheben |
4
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6 |
Anmerkungen:
a) Kirchen und/oder Gemeindezentren mit insgesamt mindestens 600 Plätzen oder mit insgesamt mindestens 500 Plätzen und Außenanlagen von mindestens 2.500 m2,
b) Kirchen, die als häufig besuchte Baudenkmäler von historischer und/oder künstlerischer Bedeutung besonderer Pflege und Bedienung bedürfen,
c) die Wahrnehmung weiterer gemeindlicher Aufgaben mindestens der Entgeltgruppe 5, die durch die Dienstanweisung übertragen worden sind (z. B.: in der Jugendarbeit, auf gemeindeeigenen Friedhöfen, im Gemeindebüro).
d) Verantwortung für mehrere kirchliche Gebäude in verschiedenen Gemendebezirken oder Ortsteilen.